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Monatstarif FlexDesk
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Nutzungsbedingungen
§ 1 Anbieter und Leistungsbeschreibung
(1) Anbieter von „Gleis1“ ist die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Wittenberge vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Diehn.
(2) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von "Gleis1" ist die Bereitstellung von Schreibtischarbeitsplätzen einschließlich folgender Dienstleistungen:
• Internetzugang
• Küchennutzung
(3) Die Schreibtischarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN.
(4) Der/die Nutzende hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch die/den Nutzende/n nur für den in den Nutzungsbedingungen bezeichneten Betrieb und den oben angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Gleis1. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Gleis1 zur fristlosen Kündigung.
(6) Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
§ 2 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der von Gleis1 angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(2) Die/der Nutzende verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbrauchbarkeit der von Gleis1 bereitgestellten Infrastruktur (wie Räumlichkeiten, Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar oder sonstiger Ausstattung) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzende verursachen.
(3) Die/der Nutzende unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(4) Der/die Nutzende bestätigt, die Dienste und Infrastruktur von Gleis1 für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten zu nutzen:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking Spaces;
c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb der oder über die von Gleis1 bereitgestellte Infrastruktur;
d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der/die Nutzende ist Rechteinhaber/in oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzender von Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Gleis1;
h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzenden, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
i. Angabe von falschen Identitätsdaten;
j. andere strafrechtlich relevante Tätigkeiten
(5) Die Adresse von Gleis1 darf nicht als Gewerbeadresse genutzt werden. Der Verstoß gegen diese Festlegung berechtigt zur Kündigung der Nutzungsvereinbarung.
(6) Bei Schädigungen der oben genannten Anbieter durch Verletzung eines der oben genannten Punkte sowie bei unrechtmäßiger Anmeldung unter dieser Adresse behält sich die Gleis1 strafrechtliche Maßnahmen vor.
§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1)Der Coworking Space ist mittels Chip oder Handy-App über die Schließanlage zu betreten. Die Eingangstür der des Coworking Spaces ist zu jeder Zeit geschlossen zu halten. Jegliche Manipulation der Tür, welche den Eingang auch Unbefugten gewährt, ist untersagt.
(2) Der Arbeitsplatz ist sauber zu halten und frei von persönlichen Gegenständen zu hinterlassen.
(3) Die Bürofläche dient ausschließlich dem Nutzungszweck als Büroarbeitsplatz. Dementsprechend ist die permanente Nutzung der Arbeitsräume, der Küche und der Toiletten nicht gestattet. Es ist ebenso nicht gestattet, in den Räumen vom Gleis1 zu nächtigen.
(4) Der Nutzer ist für seine Daten und sein Eigentum selbst verantwortlich, es wird durch den Nutzungsgeber keine Haftung übernommen.
(5) Die Nutzung der Räumlichkeiten des Gleis1 erfolgt eigenverantwortlich. Die Haftung für Schäden des Nutzers durch Gleis1 ist ausgeschlossen.
(6) Die im Coworking Space aushängenden Verhaltensregeln sind einzuhalten.
(7) Nichteinhaltung der oben genannten Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln kann zur Kündigung der Nutzungsvereinbarung durch Gleis1 führen.
(8) Gleis1 behält sich vor, den Coworking Space zum Beispiel für Veranstaltungen zwischenzeitlich umzunutzen, wodurch kein oder nur ein eingeschränkter Betrieb möglich ist. Darüber wird rechtzeitig via Aushang oder E-Mail Informiert und es werden zum Ausgleich Arbeitsplätze an anderer Stelle angeboten.
§ 4 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
Es gelten die jeweils aktuellen Preise, die unter www.coworking-prignitz.de einsehbar sind.
§ 6 Datenschutz
(1) Gleis1 beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weitere gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
(2) Der/die Nutzende erklärt sich mit der Speicherung der für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern einverstanden. Der/die Nutzende willigt in die Übermittlung seiner/ihrer persönlichen Daten an Buchungs- und Zahlungsdienstleister ein. Der/die Nutzende willigt ferner in die Übermittlung seiner/ihrer zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Gleis1 sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.coworking-prignitz.de/impressum/datenschutz.
(3) Dem/der Nutzenden steht das Recht zu, obige Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung schließt eine weitere Nutzung des Angebots von Gleis1 aus.
§ 7 Haftung
(1) Die/der Nutzende hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Sie/er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Sie/er verzichtet wegen des ihr/ihm bekannten Zustands der Räumlichkeiten auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzende erkennt an, dass sich der jeweils von ihr/ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
(2) In allen Fällen, in denen Gleis1 im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Gleis1 nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Betreiber von Gleis1 fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Coworking Prignitz übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzenden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Nutzende. Der/die Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Gleis1 unterbleiben. Sofern Gleis1 von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der/die Nutzende Gleis1 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die/der Nutzende ersetzt Gleis1 die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Gleis1 von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
§ 8 Versicherung
(1) Gleis1 ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzenden. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Wittenberge. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzenden sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würde.
(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Gleis 1 diese Website bereitstellt.